Wer an körperlicher Schwäche, Vitalitätsverlust, Müdigkeit, Abwehrschwäche und Infektanfälligkeit leidet oder Burnout-Symptome zeigt, weist häufig einen Vitamin- und Mineralstoffmangel auf. Durch starke körperliche oder seelische Belastungen benötigt der Körper mehr dieser Vitalstoffe als ohnehin schon. Zudem sind viele Menschen im normalen Alltag bereits nicht mehr ausreichend mit Vitaminen versorgt, denn in vielen Fällen ist die Zufuhr von wichtigen Mineralien und Vitaminen über die Nahrung nicht mehr gewährleistet – vier bis fünf Portionen täglich frisches Obst und Gemüse schaffen die Wenigsten.
Vitaminkuren in Form von Aufbauinfusionen können diese verminderte Zufuhr oder einen erhöhten Bedarf an Vitaminen und Spurenelementen ausgleichen.
Während einer Vitamin-Aufbaukur werden dem Körper mittels einer Infusion direkt die Aminosäuren, Mineralien, Spurenelemente und Vitamine zugefügt, die er benötigt. Insbesondere, wenn gezielt und in hoher Dosierung wichtige Aufbaustoffe verabreicht werden müssen, ist eine Vitamin-Infusion sinnvoll. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich eine Krankheit ankündigt, die körpereigenen Speicher infolge hoher Belastungen geleert sind oder eine Magen-Darm-Erkrankung den Patienten geschwächt hat. Durch die Aufbautherapie werden dem Körper je nach Grunderkrankung die fehlenden Vitamine und Mineralstoffe zugeführt. Infektionszeiten können in der Regel um die Hälfte verkürzt werden, wenn gezielt Vitamine in der Aufbauinfusion verabreicht werden.
Es gibt verschiedene Arten von Aufbauinfusionen, die je nach nach Beschwerde- oder Krankheitsbild individuell für jeden Patienten zusammengestellt werden.
Es haben sich folgende situationsgebundene Kuren bewährt:
Diese Art der Aufbaukur zeichnet sich dadurch aus, dass ausschließlich Stoffe verwendet werden die der Körper benötigt um seine Funktionen aufrechtzuerhalten. Man erhält den therapeutischen Effekt lediglich durch eine Verschiebung der Konzentrationsgefälle und der Substitution punktueller organischer Stoffe.
Zur Verwendung kommen:
Die "Mischungen" werden von der Apotheke hergestellt und bezogen. Sie unterliegen somit dem Apothekenrecht.